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Wir erstellen Ihren Energieausweis Zur rechtssicheren Vermarktung Ihrer Wohnimmobilie.

Es gibt zwei Berechnungsverfahren, die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden: Erfolgt die Ermittlung auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs, spricht man von einem "Bedarfsausweis".

Wird dagegen der gemessene Energieverbrauch ermittelt, spricht man von einem "Verbrauchsausweis".

Alle Energieausweise werden von einem zertifizierten Energieberater geprüft und unterschrieben, enthalten Modernisierungsempfehlungen und sind natürlich 10 Jahre gültig und EnEV-konform!

Seit dem 1. Mai 2014 muss sich die Immobilienwirtschaft in Deutschland einem neuen Regelwerk unterziehen



Seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) muss jede Vermarktung von Wohnimmobilien nun unter Angabe festgelegter Energiekennwerte erfolgen. 

Die Energieklassen reichen von A+ bis H und sollen neben dem Zahlenwert und der Farbmarkierung eine schnelle und übersichtliche Aussage ermöglichen. Zur Feststellung der Werte ist das Vorhandensein eines gültigen Energieausweises zwingend vorgeschrieben.

Der Energieausweis muss vor dem inserieren vorliegen und dem Käufer zum Notariatsvertrag ausgehändigt werden.

Energie Ausweis

Ihr Objekt rechtssicher vermarkten.